Bekanntmachung April 2020
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- Kategorie: Verwaltung

Die Gewässerwarte haben nach Rücksprache mit dem Vorstand beschlossen, die Schonzeit für den Hecht ab diesem Sommer wieder auf die gesetzliche Schonzeit zu beschränken.
Somit kann ab dem 01.05.2020 auf Hecht geangelt werden!
Es ist jedoch zwingend darauf zu achten, dass die Schonzeit der Zander bis zum 31.05. andauert!
Petri Heil
- Eure Gewässerwarte -