Aufnahmevorraussetzungen im VdA-Hiesfeld 1968 e.V.

"Aktive Mitgliedschaft"

  • der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein, eine
    Kopie ist dem Aufnahmeantrag beizufügen
  • dem Aufnahmeantrag ist eine Kopie des Fischereiprüfungszeugnis (ab 1973)
    beizufügen
  • die Mitgliedsbeiträge werden im Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen, das
    Einzugsermächtigungsformular ist auszufüllen und dem Aufnahmeantrag
    beizufügen
  • dem Aufnahmeantrag sind zwei Passbilder beizufügen, eines wird für den
    Verbandsausweis benötigt, das zweite für die Vereinsunterlagen
  • dem Aufnahmeantrag ist eine Einverständniserklärung über die
    Veröffentlichung von Fotografien in den Internetauftritten des Vereins
    beizufügen
  • ebenso ist dem Aufnahmeantrag eine Kopie des gültigen Personalausweises beizufügen
  • der Antragsteller erkennt die Vereinssatzung des VdA Hiesfeld 1968 e.V. an

"Passive Mitgliedschaft"

  • die Mitgliedsbeiträge werden im Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen, das
    Einzugsermächtigungsformular ist auszufüllen und dem Aufnahmeantrag
    beizufügen
  • dem Aufnahmeantrag sind zwei Passbilder beizufügen, eines wird für den
    Verbandsausweis benötigt, das zweite für die Vereinsunterlagen
  • dem Aufnahmeantrag ist eine Einverständniserklärung über die
    Veröffentlichung von Fotografien in den Internetauftritten des Vereins
    beizufügen
  • ebenso ist dem Aufnahmeantrag eine Kopie des gültigen Personalausweises beizufügen
  • der Antragsteller erkennt die Vereinssatzung des VdA Hiesfeld 1968 e.V. an

Nur wenn alle Unterlagen komplett zugestellt werden wird über den Aufnahmeantrag entschieden!