Aufnahmevorraussetzungen im VdA-Hiesfeld 1968 e.V.
"Aktive Mitgliedschaft"
- der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein, eine
Kopie ist dem Aufnahmeantrag beizufügen - dem Aufnahmeantrag ist eine Kopie des Fischereiprüfungszeugnis (ab 1973)
beizufügen - die Mitgliedsbeiträge werden im Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen, das
Einzugsermächtigungsformular ist auszufüllen und dem Aufnahmeantrag
beizufügen - dem Aufnahmeantrag sind zwei Passbilder beizufügen, eines wird für den
Verbandsausweis benötigt, das zweite für die Vereinsunterlagen - dem Aufnahmeantrag ist eine Einverständniserklärung über die
Veröffentlichung von Fotografien in den Internetauftritten des Vereins
beizufügen - ebenso ist dem Aufnahmeantrag eine Kopie des gültigen Personalausweises beizufügen
- der Antragsteller erkennt die Vereinssatzung des VdA Hiesfeld 1968 e.V. an
"Passive Mitgliedschaft"
- die Mitgliedsbeiträge werden im Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen, das
Einzugsermächtigungsformular ist auszufüllen und dem Aufnahmeantrag
beizufügen - dem Aufnahmeantrag sind zwei Passbilder beizufügen, eines wird für den
Verbandsausweis benötigt, das zweite für die Vereinsunterlagen - dem Aufnahmeantrag ist eine Einverständniserklärung über die
Veröffentlichung von Fotografien in den Internetauftritten des Vereins
beizufügen - ebenso ist dem Aufnahmeantrag eine Kopie des gültigen Personalausweises beizufügen
- der Antragsteller erkennt die Vereinssatzung des VdA Hiesfeld 1968 e.V. an