Gastkarten sind vor dem Angeln zu erwerben
- Gastkarten können ab sofort von den aktiven Vereinsmitgliedern bei den
Gewässerwarten telefonisch angemeldet werden
- der Kassenwart wird per Lastschrift den Betrag in Höhe von 10,00€ einziehen
- das Vereinsmitglied ist für seinen Gast, dessen gültigen Fischereischein sowie
für die Einhaltung der Gewässerordnung und der Fangbeschränkungen verantwortlich
- die Gastkarte hat eine Gültigkeit von 24 Stunden, das Datum und die Uhrzeit
des Angelbeginns müssen dem Gewässerwarten mitgeteilt werden
- einmal georderte Gastkarten können nicht mehr storniert werden
- jedes Vereinsmitglied kann max. drei Gastkarten pro Jahr ordern
- vom Gastangler gefangene Fische werden in der Fangstatistik des
Vereinsmitgliedes eingetragen
- bei Kontrollen durch die Gewässerwarte und Fischereiaufseher hat das
Vereinsmitglied auch die Papiere des Gastes vorzulegen
Wir bieten den Mitgliedern durch diesen Service eine Erleichterung zur Erlangung
einer Gastkarte an! Wir hoffen das jedes Vereinsmitglied verantwortungsvoll mit
dieser Regelung umgeht!
