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Aktualisierung:

13.01.2012

 


 

zei29.gif   Gastkarten sind vor dem Angeln zu erwerben

- Gastkarten können ab sofort von den aktiven Vereinsmitgliedern bei den Gewässerwarten telefonisch angemeldet werden

- der Kassenwart wird per Lastschrift den Betrag in Höhe von 10,00€ einziehen

- das Vereinsmitglied ist für seinen Gast, dessen gültigen Fischereischein sowie für die Einhaltung der Gewässerordnung und der Fangbeschränkungen verantwortlich

- die Gastkarte hat eine Gültigkeit von 24 Stunden, das Datum und die Uhrzeit des Angelbeginns müssen dem Gewässerwarten mitgeteilt werden

- einmal georderte Gastkarten können nicht mehr storniert werden

- jedes Vereinsmitglied kann max. drei Gastkarten pro Jahr ordern

- vom Gastangler gefangene Fische werden in der Fangstatistik des Vereinsmitgliedes eingetragen

- bei Kontrollen durch die Gewässerwarte und Fischereiaufseher hat das Vereinsmitglied auch die Papiere des Gastes vorzulegen

Wir bieten den Mitgliedern durch diesen Service eine Erleichterung zur Erlangung einer Gastkarte an! Wir hoffen das jedes Vereinsmitglied verantwortungsvoll mit dieser Regelung umgeht!