Fischereiaufseher des VdA
Hiesfeld 1968 e.V.
Alle Mitglieder des
Vorstandes sowie folgende Vereinsmitglieder sind als Fischereiaufseher berechtigt
an den Vereinsgewässern Kontrollen durchzuführen! Ihren Anordnungen ist
grundsätzlich Folge zu leisten!
Weiterhin ist jedes
Vereinsmitglied befugt nach Vorlage seiner gültigen Fischereierlaubnis die
gültige Fischereierlaubnis anderer Angler zu verlangen!