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Aktualisierung:

13.01.2012

 


 

 

Fischereiaufseher des VdA Hiesfeld 1968 e.V.

Alle Mitglieder des Vorstandes sowie folgende Vereinsmitglieder sind als Fischereiaufseher berechtigt an den Vereinsgewässern Kontrollen durchzuführen! Ihren Anordnungen ist grundsätzlich Folge zu leisten!

Weiterhin ist jedes Vereinsmitglied befugt nach Vorlage seiner gültigen Fischereierlaubnis die gültige Fischereierlaubnis anderer Angler zu verlangen!